Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines
Für alle mit unseren Kunden abgeschlossenen Reinigungsaufträge gelten ohne Rücksicht darauf, ob der Kunde Privatperson, Kaufmann, Handelsgesellschaft oder juristische Person ist, die nachstehenden Bedingungen. Änderungen oder Ergänzungen getroffener Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

§2 Auftragserteilung
Aufträge können telefonisch, per Telefax, per E-Mail, auf dem Postweg bzw. per Telefaxübermittlung an uns gerichtet werden. Diese Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn die Annahme von uns wenigstens telefonisch bestätigt worden ist.

Unsere Auftragsbestätigungen gelten als angenommen, wenn der Kunde ohne Rücksicht darauf, ob er Kaufmann ist, die Ablehnung nicht unverzüglich mitteilt. Ein im gegenseitigen Einverständnis geschlossener Auftrag, auch mündlich, gilt als Vertragsabschluß im Sinne des BGB. Stornierungen und Änderungen von Aufträgen gelten erst nach unserem schriftlichen Einverständnis als angenommen.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise und Angebote sind stets freibleibend.

Eine Transportversicherung (z.B. für Fahrzeuge, deren Position verändert werden muss) ist darin enthalten. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt (ohne Abzug von Skonto o.ä.) zahlbar. Eine andere Zahlungsform bedarf der Schriftform auf unseren Auftragsbestätigungen bzw. Rechnungen.

Bei Zielüberschreitung berechnen wir Zinsen in Höhe von 2% über Bankzins. Die Mehrwertsteuer wird getrennt ausgewiesen. Zahlungen sind grundsätzlich in der Landeswährung zu leisten.

Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Ansprüche des Kunden ist ebenso wie die Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen ausgeschlossen. Reklamationen berechtigen in keiner Weise zur Zurückhaltung von Zahlungen.

§4 Der Kunde
Der Kunde verpflichtet sich mit der Erteilung des Auftrages den zu behandelnden PKW in unmittelbarer Nähe der Niederlassung zu parken und alle Wert- und persönlichen Gegenstände vor Beginn der Arbeiten aus dem Fahrzeug zu entfernen.

Des weiteren verpflichtet er sich den von uns bestimmten ausführenden Mitarbeiter während und an der Ausführung der Arbeiten nicht zu behindern. Die Wahl des ausführenden Mitarbeiters liegt gänzlich bei uns.

Dem Kunden wird nahe gelegt, die vereinbarten Leistungen und das zurückerhaltene Restgeld sofort zu prüfen, da spätere Reklamationsansprüche nicht berücksichtigt werden können. Dieses gilt auch bei einer eventuellen Beschädigung des Fahrzeuges.

Bei Abbruch der Arbeiten seitens des Kunden, gilt der Auftrag als zur Zufriedenheit des Kunden ausgeführt und der Rechnungsbetrag wird in voller Höhe fällig.

§5 Ausführung der Arbeiten
Der ausführende Mitarbeiter unseres Unternehmens verpflichtet sich, den ihm zugeteilten Auftrag bestmöglich auszuführen und den Wünschen des Kunden im Rahmen der geltenden Preis-Leistungs-Vereinbarung nachzukommen. Hierbei gelten die vorab vereinbarten Preise als verbindlich. Abbildungen und Beschreibungen in Prospekten oder Preislisten sind für die Ausführung nicht verbindlich.

Die Reinigungsprogramme können nach Ermessen des Kunden individuell zusammengestellt werden, die aufgeführten Konditionen in der Preis-Leistungs-Tabelle sind hierbei verbindlich.

§6 Bestandteile der Reinigungsvereinbarung
Sollte aufgrund des Fahrzeugzustandes oder -größe der vorgegebene Arbeitszeitaufwand überschritten werden, wird für jede weitere Stunde von uns ein Aufpreis in Höhe von 40 € je Stunde berechnet. Dieses wird in der Abrechnungstabelle unter „Artikelnummer 603 und 604“ aufgeführt.

§7 Haftung und Garantie
Die Firma Thomas Pätzold Professionelle Autopflege übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch ihre Arbeit am Kraftfahrzeug verursacht werden.

Für über Nacht eingestellte, insbesondere nicht zugelassene Fahrzeuge kann keine Haftung übernommen werden.

Die Haftung für Schäden, die vor der Reinigung und Pflege an dem betroffenen Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die Reinigung und Pflege verändert wurden, wird nicht übernommen. Die Mitarbeiter der Firma Thomas Pätzold Professionelle Autopflege machen den Kunden vor Beginn der arbeiten auf bereits vorhandene Schäden aufmerksam, die der Kunde mündlich und/oder schriftlich zu bestätigen hat.

Die Firma Thomas Pätzold Professionelle Autopflege übernimmt keine Garantie für den Erfolg der von ihr am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeuges schon im vornherein an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesen Umstand wird der Kunde vor Beginn der arbeiten informiert.

Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt die Firma Thomas Pätzold Professionelle Autopflege keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motorraum- und Motorwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektrikabdichtung im Motorraum seines Kraftfahrzeuges.

§8 Erfüllungsort
Gerichtsstand ist unabhängig des Erfüllungsortes für Leistung, Lieferung und Zahlung Burgdorf. Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, wird hiermit vereinbart, dass für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem diesem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den Streitwert das Gericht in Burgdorf zuständig ist. Die Nichtigkeit einer einzelnen Bestimmung der vorstehenden Verkaufs und Lieferbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

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